Pflegende Angehörige oder Nahestehende können in der häuslichen Pflege verschiedene Entlastungs- und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung nutzen. Welche Möglichkeiten Sie haben und wie die Voraussetzungen dafür sind, erfahren Sie hier.

Leistungen Im Überblick

Welche Leistungen erhalten pflegende Angehörige aus der Pflegeversicherung?

Um die Versorgung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zu gewährleisten, übernehmen viele Angehörige und/oder Nahestehende unterstützende Aufgaben in der Pflege und Betreuung. Wer sich entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, den unterstützt die Pflegeversicherung mit verschiedenen Hilfen und Leistungen, beispielsweise um Pflege, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, um sozial abgesichert zu sein oder auch um hilfreiches Pflegewissen in Schulungen zu erlernen.

Soziale Absicherung

Wie bin ich als pflegende Person finanziell abgesichert?

Sie übernehmen als angehörige Pflegeperson die Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds in der häuslichen Umgebung und haben dafür Ihre Berufstätigkeit unterbrochen oder eingeschränkt. Die Pflegeversicherung unterstützt Sie unter bestimmten Bedingungen bei Ihrer sozialen Absicherung und bietet pflegenden Personen einen Unfallversicherungsschutz, zahlt Rentenversicherungsbeiträge und unterstützt die berufliche Wiedereingliederung nach der Pflege. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie von der Pflegeversicherung als Pflegeperson anerkannt werden:

  • Sie pflegen eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2,
  • Sie pflegen in der häuslichen Umgebung,
  • Sie führen die Pflege nicht erwerbsmäßig durch,
  • Sie pflegen mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche,
  • Sie sind nicht mehr als 30 Stunden in der Woche zusätzlich erwerbstätig.
Pflegezeitgesetz

Sie brauchen Zeit für die Pflege zu Hause?

Die gesetzlich zustehende Pflegezeit bietet die Möglichkeit, Berufstätigkeit und familiäre Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Hierfür stehen Ihnen als beschäftigte Person unter bestimmten Voraussetzungen zur Versorgung Ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds zwei verschiedene Angebote zur Verfügung. Einerseits haben Sie einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen. Benötigen Sie mehr Zeit für die Planung oder Übernahme der häuslichen Pflege, können Sie sich bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Das ist möglich, wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten.

Wegen der SARS-CoV-2-Pandemie wird die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes bis zum 30. April 2023 von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert.

Familienpflegezeit

Sie möchten Beruf und familiäre Pflege besser vereinbaren?

Die Familienpflegezeit ist eine mögliche Option für alle Beschäftigten, die ein Familienmitglied mit einem anerkannten Pflegegrad zu Hause pflegen. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, zwei Jahre lang Ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden in der Woche zu reduzieren. Diese geforderte Mindestarbeitszeit muss nur im Durchschnitt eines Jahres vorliegen. Sie kann ganz nach den Bedürfnissen der Betreuungssituation ausgerichtet werden. Die Familienpflegezeit ist ein Rechtsanspruch, sofern Ihr*e Arbeitgeber*in neben Auszubildenden insgesamt mindestens 26 Personen beschäftigt. Der Pflegegrad muss durch eine Bescheinigung von der Pflegekasse nachgewiesen werden. Es besteht von der Ankündigung bis zum Ende der Auszeit ein Kündigungsschutz.

Schulung Angehörige

Wo lerne ich etwas über die Pflege zu Hause?

Wenn Sie in Ihrer Familie oder als ehrenamtlich Pflegende*r eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgen oder sich auf eine häusliche Pflege vorbereiten wollen, können Sie Gruppenkurse oder Einzelschulungen in Anspruch nehmen. In Grundkursen erhalten Sie allgemeine Pflegekenntnisse und erlernen in praktischen Übungen Pflegetechniken, zum Beispiel wie Sie die pflegebedürftige Person rückenschonend bewegen können. In Spezialkursen wird die Pflege bei bestimmten Erkrankungen, wie einer Demenz oder einem Schlaganfall besprochen. Ebenso werden Veranstaltungen zur Vorbereitung der Begutachtung von Pflegeleistungen oder zu Vorsorgemöglichkeiten angeboten. Die Teilnahme an den Schulungen ist für Sie kostenlos. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Unsere Beratungswege

Zu allen Themen können Sie auch unsere anderen Beratungsformen in Anspruch nehmen:

Online-Beratung

Antwort innerhalb von 48 Stunden! Stellen Sie unserem Beratungsteam Ihre Fragen per E-Mail oder im Chat.

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Älterer Mann bekommt Hilfe bei der Nutzung von einem Laptop

Telefonberatung

Persönlich, gebührenfrei, jederzeit. Nutzen Sie den Telefonservice der regionalen Verbände der AWO Telefonberatung. 

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Älterer Mann am Telefonieren

Beratung vor Ort

Hausbesuch oder Beratungsbüro? Machen Sie einen lokalen Pflegeberatungstermin bei Ihrer AWO Einrichtung aus.

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Ältere Person liest mit Hilfe von Pflegerin Unterlagen

Infobox

Wegweiser durch den Pflegedschungel. Erste Antworten finden Sie in unseren Informationsblättern.

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Zwei Ordner, einer mit Aufschrift Vorsorge. der andere mit Pflege
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