Der persönliche Medikationsplan
Gesetzlicher Anspruch zur Patientensicherheit
Sie sind gesetzlich krankenversichert und müssen regelmäßig mehr als drei verordnete Medikamente einnehmen? Seit dem 1. Oktober 2016 haben Patient*innen einen gesetzlichen Anspruch auf einen persönlichen Medikationsplan. Ausgestellt werden diese von dem ärztlichen Fachpersonal. Vielfach verschreiben die behandelnden Ärzt*innen unterschiedliche Medikamente. Dabei kann leicht der Überblick verloren gehen. Einnahmefehler können die Wirkung einzelner Arzneimittel stark verändern und gesundheitliche Schäden verursachen. Alle Ärzt*innen, die an Ihren Behandlungen mitwirken, müssen über die gesamte Arzneimitteleinnahme Bescheid wissen. Nur so können unerwünschte Risiken bei der Verschreibung von Medikamenten verringert werden.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Sie erhalten einen Medikationsplan, wenn Sie mindestens drei verordnete, im Körper wirkende und zugelassene Medikamente gleichzeitig einnehmen. Es muss sich dabei um eine Dauereinnahme handeln. Das heißt länger als 28 Tage. Ihre Hausärztinnen oder Ihre Fachärztinnen stellen den Medikationsplan auf Ihren Wunsch hin aus. Fragen Sie nach.
Folgendes sollte auf dem Medikationsplan dokumentiert werden:
- Arzneimittel, die Sie verordnet bekommen haben und solche, die Sie selbst ohne Verschreibung anwenden
- Dosierungsanweisung und die Dauer der Anwendung
- Welche Besonderheiten bei der Anwendung zu beachten sind
- Welche medizinischen Produkte zur Einnahme der Medikamente genutzt werden. Zum Beispiel Inhalatorien oder Insulin-Spritzen
Ein Muster-Medikamentenplan und weitere Informationen sind auf der Webseite Medikationsplan schafft Überblick zu finden.
weiteren Informationen entnehmen Sie der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.